Gebühren:

Unsere Leistungen rechnen wir nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweilig gültigen Fassung ab.

Für Leistungen im Spät- und Nachtdienst (Mo-Fr zwischen 18.00 und 8.00 Uhr), am Samstag und an Sonn- und Feiertagen berechnen wir Zuschläge entsprechend der GOT (siehe Notdienstnovelle unten*).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir grundsätzlich nicht auf offene Rechnung behandeln, sondern auf Barzahlung bestehen.

*Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die 4. Verordnung zur Änderung der Tierärztegebühren um eine sog. pauschale "Notdienstgebühr" erweitert. Diese Gebühr in Höhe von € 50 (netto) muss lt. §3a zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für alle tierärztlichen Leistungen der doppelte Gebührensatz erhoben werden.